Gesetzliche Grundlagen der Lebenspartnerschaft

Am 16. Februar 2001 verabschiedete der Bundestag, das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG), das am 1. August 2001 in Kraft trat. Das Gesetz regelt die gesetzlichen Grundlagen für eine eingetragene Lebenspartnerschaft. Nach vorherrschender, deutscher Rechtsauffassung ist die Ehe zwischen Personen

des gleichen Geschlechtes verfassungsrechtlich nicht zulässig. Im Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes im Jahre 1993, wies das höchste deutsche Gericht allerdings darauf hin, dass eine Öffnung der Ehe mit dem Bewusstseinswandel der Gesellschaft einhergeht. Das Gesetz bildet somit die Grundlage, vor allem für Homosexuelle Partnerschaften, um nach Außen ein rechtlich-wirkenden Rahmen zu schaffen. Mit der Lebenspartnerschaft, der sogennanten "Homo-Ehe", werden gleichgeschlechtliche Partnerschaften in Deutschland erstmals juristisch anerkannt. Mit der Lebenspartnerschaft sind Rechte und Pflichten verbunden. So können die Partner einen gleichen Namen führen und ein kleineres Sorgerecht bei Kindern beantragen. Sie werden rechtlich bei der Zuteilung der Pflichtteile wie Ehegatten behandelt. Allerdings sind sie verpflichtet zu einer gemeinsamen Lebensführung und einer evtl. gegenseitigen Unterhaltspflicht. Kritiker monieren, dass das Gesetz in seiner ursprünglichen Form sehr viel weiterreichende sozialversicherungs- und steuerrechtliche Regelungen vorsah, die auf Grund des Widerstandes, vor allem der konservativen christlichen Volksparteien, nur in Kernzügen verwirklicht wurde. Einige Kernregelungen im Einzelnen. Lebenspartner leben, wie Ehegatten, im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, sofern keine Sonderabsprachen vorliegen. Eine Gleichbehandlung nach Trennung im Unterhaltsrecht wird gewährleistet. Lebenspartner werden wie Ehegatten beim Verlöbnis rechtlich gleichbehandelt. Homosexuelle können das leibliche Kind des Partners adoptieren (Stiefkindadoption). Die Prüfung des Kindeswohles unterliegt der Kontrolle der staatlichen Behörden. Weiter regelt das Gesetz die Hinterbliebenenversorgung und Rentenversicherungsansprüche sowie Fragen zu existierenden Lebenspartnerschaften und evtl. Ehehindernisse. Laut des Koalitionsvertrages der Regierungsparteien soll ein Ergänzungsgesetz im Jahr 2006 umgesetzt werden, dass vor allem Regelungen für das Steuer und Beamtenrecht vor sieht. Durch die aktuelle Regierungsbildungssituation bleibt abzuwarten, inwieweit sich dieses von der Rot/Grünen-Koalitionsregierung initiierte Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz verwirklichen lässt.